Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Land- und Baumaschinen Venhoff GmbH (nachfolgend „Verkäufer") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung als angenommen. Maschinen werden „gebraucht, gesehen, gekauft" verkauft, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Borken. Die Zahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, vor Übergabe der Maschine ohne Abzug fällig.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über, bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
§ 6 Gewährleistung bei Gebrauchtmaschinen
Bei dem Verkauf gebrauchter Maschinen wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen ein Jahr ab Übergabe.
§ 7 Vermietung
Für die Vermietung von Maschinen gelten ergänzend separate Mietbedingungen, die mit dem Mietvertrag übergeben werden. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Borken. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026